Allgemeine Bedingungen

Artikel 1. Definition

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Top-Chalets V.O.F. (nachfolgend Top-Chalets), mit Sitz in Tweemanspolder 6a 33, 2761 ED Zevenhuizen ZH, Handelsregisternummer 24421336, wird Folgendes verstanden:

Unterkunft Eine Ferienwohnung, das von Eigentümern zur Vermietung über die Website von Top-Chalets angeboten wird.

Allgemeine Bedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Top-Chalets.

Buchung Ein Vertrag zwischen Mieter und Top-Chalets über die Anmietung einer Unterkunft. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Mieter eine Buchung vornimmt und diese von Top-Chalets akzeptiert wird.

Dienst(e) Die von Top-Chalets zu erbringenden und erbrachten Dienstleistungen, die die Vermittlung der Anmietung einer Unterkunft umfassen.

Mieter Die Partei, die die Dienste von Top-Chalets in Anspruch nimmt.

Hauptbetrag Der Hauptbetrag besteht aus der Mietsumme und allen obligatorischen Kosten, wie in Artikel 7.3 beschrieben.

Top-Chalets Der Dienstleister und Vertragspartner des Mieters.

Parteien Der Mieter und Top-Chalets gemeinsam.

Partei Der Mieter oder Top-Chalets einzeln.

Artikel 2. Anwendbarkeit

2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen, die vom Mieter vorgenommen werden.

2.2 Die Anwendbarkeit jeglicher allgemeiner oder spezieller Bedingungen, gleich unter welcher Bezeichnung, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder aufgehoben sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft, und die Parteien werden zur Ersetzung der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmung eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem Ziel und dem Zweck der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

2.4 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Angaben auf der Website oder anderen verfügbaren Informationen haben die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

2.5 Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden. Die Änderung und/oder Ergänzung gilt nur für die betreffende Buchung.

2.6 Die von Top-Chalets erbrachten Dienstleistungen beziehen sich ausschließlich auf die vorübergehende Vermietung von Ferienhäusern für Freizeitzwecke. Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass es sich nicht um die (Ver-)Mietung von Wohn- oder Geschäftsräumen handelt, und der Mieter wird die Unterkunft auch nicht für solche Zwecke nutzen.

Artikel 3. Die Buchung und Zahlung

3.1 Die Buchung kommt zustande, nachdem der Mieter das Buchungsformular auf der Website von Top-Chalets ausgefüllt und eingereicht hat oder telefonisch oder per E-Mail eine Anfrage gestellt hat und Top-Chalets diese Buchung bestätigt und akzeptiert hat.

3.2 Der Mieter wird Buchungen für seinen eigenen Aufenthalt in der Unterkunft vornehmen. Wenn der Mieter im Namen oder zugunsten Dritter eine Buchung vornimmt, ist der Mieter dafür verantwortlich, die erforderliche Vollmacht und/oder Zustimmung dieser Dritten einzuholen. Der Dritte und der Mieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Buchung.

3.3 Der Mieter stellt sicher, dass alle Informationen für die Buchung korrekt und vollständig angegeben werden. Falls irgendwelche Daten nicht korrekt oder vollständig sind, wird der Mieter so schnell wie möglich Kontakt mit Top-Chalets aufnehmen.

3.4 Nach Erhalt des Buchungsformulars oder der Anfrage überprüft Top-Chalets die Verfügbarkeit der Unterkunft. Wenn das Buchungsformular oder die Anfrage akzeptiert wird, wird die Buchung schriftlich bestätigt, wobei auch eine E-Mail als schriftlich gilt. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Bestätigungsdatum muss der Mieter eine Anzahlung von 50 % des Hauptbetrags an Top-Chalets leisten.

3.5 Der Restbetrag muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit an Top-Chalets gezahlt werden.

3.6 Wenn zwischen der Buchung und der Mietzeit weniger als 6 Wochen liegen, muss der Mieter den gesamten Hauptbetrag innerhalb von 5 Tagen nach dem Bestätigungsdatum oder früher zahlen, sofern dies erforderlich ist, um den Hauptbetrag vor Beginn der Mietzeit zu begleichen.

3.7 Wenn der Mieter die Zahlungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig leistet, ist der Mieter sofort in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. In diesem Fall kann Top-Chalets den Vertrag auflösen und die Buchung als storniert betrachten. Top-Chalets ist jederzeit berechtigt, Stornokosten in Rechnung zu stellen oder mit einer möglichen Anzahlung zu verrechnen.

3.8 Wenn die Auflösung des Vertrags aus irgendeinem Grund nicht zulässig oder nicht möglich ist, kann Top-Chalets die Erbringung ihrer Dienstleistungen aussetzen, bis der Mieter alle Verpflichtungen erfüllt hat.

Artikel 4. Lieferung & Unterkunft

4.1 Der Mieter ist sich bewusst, dass Top-Chalets nicht Eigentümer der Unterkunft ist, sondern lediglich als Vermittler für die Vermietung der Unterkünfte tätig ist.

4.2 Top-Chalets übernimmt keine Verantwortung für die Fotos, Beschreibungen und Informationen zur Unterkunft. Der Mieter kann sich nicht auf einen Irrtum berufen, falls die Unterkunft von der Beschreibung oder den Darstellungen abweicht.

4.3 Top-Chalets wird seine Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen ausführen und dabei die angemessenen Anforderungen guter fachlicher Praxis berücksichtigen.

4.4 Soweit eine ordnungsgemäße Ausführung der Buchung dies erfordert, ist Top-Chalets berechtigt, einen Teil oder die Gesamtheit der vereinbarten Dienstleistungen von Dritten erbringen zu lassen.

Artikel 5. Verhalten des Mieters

5.1 Der Mieter wird sich in der Unterkunft so verhalten, wie es von ihm erwartet werden kann, und nicht mit mehr Personen in der Unterkunft verbleiben, als für diese vorgesehen sind. Der Mieter wird sich in jedem Fall an die Hausordnung der Unterkunft halten. Diese beinhaltet unter anderem, dass Rauchen, Frittieren und Haustiere in der Unterkunft nicht erlaubt sind. Bei unsachgemäßem Gebrauch bzw. unsachgemäßem Verlassen der Unterkunft, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Hausordnung beschrieben, können zusätzliche (Reinigungs-)Kosten berechnet werden.

5.2 Der Mieter wird ausschließlich auf den zur Unterkunft gehörenden Stellplätzen parken. Falls der Mieter mehrere Stellplätze zur Verfügung hat, diese jedoch während seines Aufenthalts nicht nutzt, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung. In diesem Fall behält sich Top-Chalets das Recht vor, die ungenutzten Stellplätze einem anderen Mieter zur Verfügung zu stellen.

5.3 Skischuhe dürfen nicht in den Unterkünften getragen werden. Sie sind in dem dafür vorgesehenen Bereich der Unterkunft zur Lagerung oder zum Trocknen von Skischuhen zu deponieren.

5.4 Mieter sind selbst verantwortlich für die getrennte Entsorgung von Abfällen wie Flaschen, Papier und Restmüll. Die Küche, einschließlich eines eventuellen Geschirrspülers und Ofens, muss bei der Abreise aus der Unterkunft sauber hinterlassen werden.

5.5 Elektrofahrzeuge dürfen nur an einer vorhandenen Ladestation aufgeladen werden. Es ist nicht erlaubt, das Fahrzeug über eine Steckdose in der Unterkunft aufzuladen.

Artikel 6. Mietzeitraum

6.1 Der Mietzeitraum wird in den Reiseunterlagen angegeben. Diese Zeiten und Daten für den Mietzeitraum sind verbindlich. Top-Chalets kann nur in angemessenen Grenzen vom Mietzeitraum abweichen, und nur, wenn die Einhaltung des Mietzeitraums vernünftigerweise nicht erwartet werden kann.

6.2 Der Mietzeitraum beginnt samstags ab 16:00 Uhr und endet am darauffolgenden Samstag um 10:00 Uhr, sofern nicht anders angegeben. Die folgenden Unterkünfte haben abweichende Mietzeiträume:

a) HOME SWEET HOME:
Der Mietzeitraum beginnt samstags um 16:00 Uhr und endet am darauffolgenden Samstag um 09:00 Uhr.

b) DORFPLATZ TOP 15, DORFPLATZ TOP 63, WIESBERGER TOP 43:
Der Mietzeitraum beginnt sonntags ab 16:00 Uhr und endet am darauffolgenden Sonntag um 10:00 Uhr.

c) YETTERHÜTTE:
Der Mietzeitraum beginnt sonntags ab 16:00 Uhr und endet am darauffolgenden Sonntag um 09:00 Uhr.

d) CHALET SCHNEESPASS:
Der Mietzeitraum beginnt freitags ab 16:00 Uhr und endet am darauffolgenden Freitag um 09:00 Uhr.

e) REICHENSPITZE TOP 7:
Der Mietzeitraum beginnt freitags ab 16:00 Uhr und endet am darauffolgenden Freitag um 09:00 Uhr.

6.3 Der Mieter hat keinen Anspruch auf die Unterkunft außerhalb des angegebenen Mietzeitraums und der zugehörigen Zeiten.

6.4 Falls der Mieter entgegen diesem Artikel die Unterkunft außerhalb des Mietzeitraums belegt hält, ist Top-Chalets berechtigt, den Mieter aus der Unterkunft zu entfernen oder ihm den Zutritt zu verwehren. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Artikel 7. Preise, Steuern, Zuschläge und Kaution

7.1 Alle Mietpreise sind in Euro angegeben, inklusive Mehrwertsteuer und pro Woche.

7.2 Im Mietpreis der Unterkunft bei Top-Chalets sind folgende Leistungen enthalten:

a) Gas, Wasser und Strom.

7.3 Im Mietpreis der Unterkunft bei Top-Chalets sind folgende obligatorische Kosten nicht enthalten:

a) Miete für Bettwäsche und Handtücher;

b) Endreinigung;

c) Reservierungskosten;

d) Aufenthalts- bzw. Touristensteuer.

Top-Chalets berechnet diese Kosten im Voraus an den Mieter.

7.4 Falls für die Unterkunft eine Kaution verlangt wird, muss der Mieter diese Kaution im Voraus und spätestens mit der letzten Anzahlung begleichen.

7.5 Die Kaution wird innerhalb einer Woche nach Abreise aus der Unterkunft auf das vom Mieter angegebene Konto zurückerstattet, sofern während des Aufenthalts keine Mängel oder Schäden an der Unterkunft aufgetreten sind.

7.6 Eventuelle Mängel in der Unterkunft müssen direkt bei der Ankunft bei Top-Chalets gemeldet werden.

Artikel 8. Stornierungen, Vertragsauflösungen und Änderungen

8.1 Wenn der Mieter eine akzeptierte Buchung storniert, hat er folgende Stornogebühren zu zahlen:

a) Bei Stornierung bis zu 6 Wochen vor Beginn der Mietperiode, 50% des gesamten Hauptbetrags.

b) Bei Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Mietperiode, 100% des gesamten Hauptbetrags.

c) Bei vorzeitiger Abreise aus der Unterkunft bleibt der Mieter verpflichtet, den gesamten Hauptbetrag zu zahlen, und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.

8.2 Bei Stornierung hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der obligatorischen Kosten, wie in Artikel 7.3 Buchstabe b und c beschrieben. Wenn die Stornierung mindestens 7 Tage vor der Mietperiode erfolgt, hat der Mieter Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung der obligatorischen Kosten, wie in 7.3 Buchstabe a und d genannt.

8.3 Eine Teilstornierung, bei der weniger Mieter in der Unterkunft wohnen als angegeben, ist nicht möglich. Die Unterkunft wird pro Mietperiode vermietet, unabhängig von der Anzahl der Personen, die in der Unterkunft wohnen. Der Mieter kann Anspruch auf Rückerstattung der obligatorischen Kosten haben, wie in Artikel 8.2 beschrieben.

8.4 Der Mieter kann seine Buchung an eine andere Person übertragen, sofern er dies rechtzeitig schriftlich an Top-Chalets mitteilt. Die Parteien werden dann gemeinsam Vereinbarungen treffen, wie die Übertragung abgewickelt wird.

8.5 Die Person, an die die Buchung übertragen wird, muss sich vollständig und ohne Ausnahme an die Bedingungen der Buchung halten. Der Mieter und die Person, an die die Buchung übertragen wird, haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Buchung.

8.6 Top-Chalets hat das Recht, die Buchung (d.h. den Vertrag) aus wichtigen Gründen zu kündigen oder aufzulösen. Unter wichtigen Gründen werden in jedem Fall Umstände verstanden, die von solcher Art sind, dass die weitere Bindung von Top-Chalets an die Buchung in angemessener Weise nicht mehr gefordert werden kann, oder wenn es sich um höhere Gewalt handelt.

8.7 Der Mieter muss seine Stornierung immer schriftlich bekanntgeben.

Artikel 9. Haftung

9.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Top-Chalets nicht für Schäden, die für den Mieter oder Dritte entstanden sind, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Top-Chalets vor. Die Haftung von Top-Chalets für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, verpasste Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung, ist ausgeschlossen.

9.2 Sollte Top-Chalets dennoch haftbar sein, ist die Haftung in jedem Fall auf die Höhe des Rechnungsbetrags begrenzt oder, wenn und soweit es sich um einen versicherten Schaden handelt, auf die Höhe der tatsächlich unter der Versicherung ausgezahlten Summe.

9.3 Top-Chalets ist in jedem Fall niemals haftbar für:

a) Diebstahl, Verlust oder Schaden in jeglicher Form während oder infolge eines Aufenthalts in einer der Unterkünfte.

b) Das fehlerhafte Funktionieren oder Nichtfunktionieren technischer Geräte in den Unterkünften.

c) Fotos, Broschüren und anderes Informationsmaterial, das von Dritten herausgegeben wurde.

d) Ungenauigkeiten (Fehler oder Irrtümer) in der Broschüre, auf der Webseite oder in anderen Mitteilungen.

9.4 Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für alle Verluste oder Schäden an der Unterkunft und deren Inventar, unabhängig davon, ob dies durch Handlungen oder Unterlassungen des Mieters oder von Dritten, die sich mit Zustimmung des Mieters in der Unterkunft aufhalten, verursacht wurde. Der Mieter stellt Top-Chalets in Bezug auf solche Verluste oder Schäden von sämtlichen Ansprüchen der Eigentümer oder anderer Dritter frei.

9.5 Im Falle eines Konflikts über die Ursache oder die Höhe eines Verlustes oder Schadens, wie in Artikel 9.4 beschrieben, ist Top-Chalets berechtigt, einen Schadensbericht (erstellen zu lassen), der bei der Feststellung der Ursache und der Höhe des Verlustes oder Schadens maßgeblich sein wird.

Artikel 10. Beschwerden

10.1 Beschwerden während des Aufenthalts müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich bei Top-Chalets eingereicht werden, damit Top-Chalets geeignete Maßnahmen ergreifen kann. Wenn eine Beschwerde nicht zufriedenstellend behandelt wird, muss der Mieter dies spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Aufenthalt an Top-Chalets melden. Die Beschwerde wird dann erneut überprüft.

10.2 Wenn der Mieter sich nicht an die Fristen hält, die in diesem Artikel beschrieben sind, ist Top-Chalets nicht verpflichtet, die Beschwerde zu bearbeiten.

Artikel 11. Höhere Gewalt

11.1 Top-Chalets kann sich auf höhere Gewalt berufen, wenn eine nicht zuzurechnende Nichterfüllung vorliegt, die es Top-Chalets unmöglich macht, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Mieter nachzukommen. Alle Verpflichtungen von Top-Chalets werden für die Dauer des Höhere-Gewalt-Zustands ausgesetzt.

11.2 Unter höherer Gewalt versteht man unter anderem: Sturm, Überschwemmungen, extreme Wetterbedingungen, Brand, Streiks, Terrorismus oder eine negative Reisewarnung.

11.3 Im Falle höherer Gewalt werden die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums neue Vereinbarungen über die Erbringung oder Stornierung der Dienstleistung treffen.

Artikel 12. Anwendbares Recht

12.1 Auf die Buchung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

12.2 Das Wiener Kaufrecht ist nicht auf den Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar.

12.3 Sofern ein Streit zwischen den Parteien entsteht, werden sie sich bemühen, diesen gemeinsam zu lösen. Falls die Parteien keine Lösung finden, werden sie den Streit einem zuständigen Gericht in Den Haag vorlegen.